Informationen zur Grund­steuer­reform

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine entsprechende Grundsteuerreform verabschiedet haben.

Als Eigentümer eines (privat, betrieblich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten) Grundstückes ist man unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen. Als Ihr Berater in steuerrechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gerne und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Es besteht allerdings ein zeitnaher Handlungsbedarf.

Wie ist der Handlungsablauf?

Damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann, müssen zunächst die Finanzämter sog. Steuer-Messbeträge ermitteln. Aus diesem Grund sind die Eigentümer der o. g. Arten von Grundstücken aufgefordert, Feststellungserklärungen für jedes einzelne Grundstück abzugeben, um dem Finanzamt diese Wertermittlung zu ermöglichen.

Die so ermittelten Steuer-Messbeträge werden an die Städte und Gemeinden gemeldet und diese wenden die von ihnen jeweils festgelegten Grundsteuer-Hebesätze auf die Messbeträge an, um dementsprechend die Grundsteuer festzusetzen.

Welche Fristen sind vorgesehen?

Im Zeitraum April bis Juni 2022 werden in nahezu allen Bundesländern Informationsschreiben an die Eigentümer versandt. Ab dem 01.07.2022 ist die elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal möglich. Am 31.10.2022 endet die Frist zur Abgabe der Erklärung. Das Zeitfenster für die Abgabe ist also äußerst kurz bemessen.

Ab dem 01.01.2025 müssen die Eigentümer dann die neu ermittelte Grundsteuer bezahlen.

Was können Sie tun?

Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Feststellungserklärung selbst einreichen möchten oder ob Sie uns dafür beauftragen wollen. Sofern Sie sich dafür entscheiden, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, möchten wir Sie bitten, den nachfolgenden für Sie passenden Vorerfassungsbogen auszufüllen. Bitte verwenden Sie dabei für jedes Grundstück einen separaten Vorerfassungsbogen des Bundeslandes, in dem sich das Grundstück befindet.

Vorerfassungsbögen

Vorerfassungsbogen Bundesmodell

Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg

Vorerfassungsbogen Bayern

Vorerfassungsbogen Hamburg

Vorerfassungsbogen Hessen

Vorerfassungsbogen Niedersachsen

Bitte geben Sie die darin angeforderten notwendigen Unterlagen, zusammen mit der unterschriebenen Zusatzvereinbarung zur Erstellung (der Grundsteuererklärung für Zwecke der Neubewertung) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab. Einige Finanzämter verschicken derzeit separate Informationsschreiben bezüglich der Grundsteuerreform, aus denen ein Großteil der benötigten Grundstückdaten hervorgeht. Für den Fall, dass Sie ein solches Schreiben erhalten, fügen Sie dieses bitte ebenfalls bei.

Wir möchten Sie aus Gründen der Übersichtlichkeit dringend bitten, uns die gewünschten Unterlagen inkl. unterschriebener Zusatzvereinbarung in elektronischer Form zukommen zu lassen. Wir gehen davon aus, dass wir hunderte von Feststellungserklärungen innerhalb weniger Wochen einzureichen haben und sind daher gezwungen, schlanke und papierlose Prozesse einzurichten.

Hierfür haben wir eigens E-Mail-Adressen eingerichtet.

Bitte senden Sie die Daten an eine der nachfolgenden Adressen.

Mandanten der webis GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsmediation (Niederlassungen Geislingen und Böhmenkirch)

Zusatzvereinbarung Geislingen

Diese mailen Sie an grundsteuer@webis-gmbh.de

Mandanten der Walter Schiller GmbH Steuerberatungsgesellschaft (Göppingen)

Zusatzvereinbarung Göppingen

Diese mailen Sie an grundsteuer@schiller-gmbh.de

Mandanten der webis Greß & Dietze GmbH (Sindelfingen)

Zusatzvereinbarung Sindelfingen

Diese mailen Sie an grundsteuer@gd-steuerberater.de